Nutzungsvereinbarung
- Wir vermieten unsere Räumlichkeiten auf Basis des österreichischen Tourismusgesetzes. Als Vertragspartner gilt jene Person, welche bei uns ein Quartier bestellt hat. Sobald wir die Buchung schriftlich oder mündlich bestätigt haben tritt die Nutzungsvereinbarung in Kraft. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Zeitrahmen der in der Buchung festgelegt wurde. Mit der Buchung gelten unsere Grundsätze und Hausordnung als akzeptiert.
- Die Nutzungsvereinbarung kann beliebig, mündlich oder schrifltich, verlängert werden.
- Nach 60 Tagen Aufenthalt müssen sich Gäste nach dem Meldegesetz anmelden. Ein permanentes Wohnrecht entsteht daraus nicht und wird auch nicht gewährt. Bei einer Anmeldung darf unsere Unterkunft darf nur als Zweitwohnsitz angegeben werden.
- Bei längeren Aufenthalten behalten wir uns das Recht vor, notwendige Anpassungen der Herbergsgebühr vorzunehmen. Diese werden am Ende einer Vertragsperiode durchgeführt. Diese Regelung wenden wir nur dann an, wenn uns Preissteigerungen dazu zwingen.
- Die Nutzungsvereinbarung gilt so lange, als die vereinbarte Herbergsgebühr bezahlt wird. Diese ist immer am Monatsende nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Banküberweisungen ist die Rechnungsnummer anzugeben.
- Eine Stornierungsgebühr wird verrechnet, wenn eine Buchung zurückgezogen, oder der Aufenthalt vorzeit abgebrochen wird.
Grundsätze
- Liebet eure Nächsten wie euch selbst, lasst Tugend eure Gedanken zieren, strebt nach Wahrheit und Erkenntnis, seid ehrlich bei allem, was ihr tut, und respektiert einander vorurteilslos.
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Der Mensch wurde
ausschließlich als männlich und weiblich geschaffen. Männer
und Frauen sollen in Liebe zueinander finden, aneinander
festhalten und gemeinsam Kinder in die Welt setzen.
Ideologien, die etwas anderes lehren sind Irrwege, die den
Zerfall von Wirtschaft, Volk und Staat
bewirken.
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Nur wenn Menschen
einander respektvoll behandeln, zueinander ehrlich sind,
sich diszipliniert verhalten, nach Wahrheit streben, und an
fleißiger Arbeit Freude haben, ist ein friedliches
Zusammenleben möglich.
Hausordnung
- Nach einem langen Arbeitstag will jeder seine Ruhe haben und hat kein Interesse an lauter Unterhaltungen oder Musik der Mitbewohner. Musizieren ist bis 21:00 erlaubt. Die Nachtruhe 21:30 - 6:30 ist einzuhalten. Frühaufsteher werden ersucht sich ruhig zu verhalten, da manche Mitbewohner morgens länger schlafen.
- Im Haus, am Parkplatz und im Garten gilt ein Rauchverbot. Nur unter dem Vordach neben dem Haupteingang darf geraucht werden. Zigarettenkippen gehören in den Aschenbecher und nicht auf den Boden. Mäßiger Alkoholkonsum ist in Ordnung, Trinkgelage oder Drogenkonsum sind es nicht.
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Ausserhalb ihres Zimmers
haben sich Gäste sittsam zu kleiden. Das gilt vorallem für
Damen.
- Wir wollen infortmiert werden wenn, Freunde von Gästen auf Besuch kommen. Vorübergehende Besucher dürfen Tiere mitbringen, Gäste müssen ihre Lieblinge zu Hause lassen.
- Unverpackte Lebensmittel oder Chemikalien dürfen nicht in den Zimmern gelagert werden. Essen und Trinken ist nur im Aufenthaltsraum gestattet. Lebensmittel sind in den dafür vorgesehenen Einrichtungen in der Küche zu verstauen. Genießbare Lebensmittel nicht einfach wegwerfen. Viele Menschen sterben, weil sie nichts zu essen haben.
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Heizstrahler oder mobile
Klimaanlagen dürfen nicht betrieben werden. Beim Duschen
ist auf eine vernünftige Wassertemperatur zu achten. Die
Thermostatventile der Heizkörper sind ab einer bestimmten
Stufe gesperrt. Die Höchsttemperatur in Heizperioden liegt
bei 21 Grad Celsius.
- Wir sorgen für die Reinigung sowie die Instandhaltung sämtlicher Räume. Bettzeug, Geschirr und Toilettenpapier werden von uns zur Verfügung gestellt. Im Wohnbereich sind nur Hausschuhe zugelassen. Straßenschuhe müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.
- Sämtliche Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln. Schäden, die durch Abnützung entstehen, sind sofort zu melden. Sie werden sonst als Beschädigung in Rechnung gestellt. Das Verschieben von Möbel ist nur mit Genehmigung des Quartiergebers erlaubt. Stühle sind davon ausgenommen.
- Die Allgemeinen Räume sind immer aufgeräumt zu hinterlassen. Geschirr nach Benützung sofort abzuwaschen und wegzuräumen. Die Mülltrennungsordnung ist einzuhalten. Es wird vorausgesetzt, dass unsere Gäste die persönliche Körperpflege ernst nehmen. Wir haben kein Interesse, dass sich in den Zimmer unerwünschtes Leben entwickelt.
- Die Sporthalle darf auf eigene Gefahr benützen werden. Es wird vorausgesetzt, dass Gäste über den Gebrauch der Sportgeräte Bescheid wissen,
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Wir behalten uns das
Recht vor, rücksichtslose oder widersetzliche Gäste, nach
dreimaliger Verwarnung aus dem Haus zu weisen.