§1 Allgemeine Nutzungsbestimmungen
- Wir vermieten unsere Räumlichkeiten auf Grundlage des österreichischen Tourismusgesetzes. Sobald wir eine Buchung angenommen haben, kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Dieser ist so lange gültig, als die vereinbarte Herbergsgebühr entrichtet wird. Vertragspartner ist jede natürliche oder juristische Person. Es entsteht kein permanentes Wohnrecht.
- Die Wohnküche im 2. Stock, gebührenfreies WLAN, Sporthalle, Garten und Parkplatz stehen allen Gästen zur Verfügung.
- Wir halten sämtliche Anlagen und Einrichtungen in einen betriebssicheren Zustand und haften nur für Schäden nach dem allgemeinen Schadenersatzrechtes. Für den Verlust von Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung.
- Bettzeug und Toilettenpapier werden zur Verfügung gestellt. Die regelmäßige Reinigung der Gästeräumlichkeiten wird von uns übernommen.
- Schlüssel sind nur für den persönlichen Gebrauch. Bei Verlust verrechnen wir Wiederbeschaffungskosten von € 500.--, da aus Sicherheitsgründen die Eingangstürschlösser getauscht werden.
- Wir können nur Bargeld oder Banküberweisungen als Zahlung akzeptieren, da wir keine Kreditkarten-Bankomatanbindung haben.
§2 Zusätzliche Nutzungsbestimmungen für Firmen
- Der Beherbergungsvertrag tritt mit einer verbindlichen Buchung, schriftlich oder mündlich, in Kraft. Neukunden haben die Herbergsgebühr im Voraus zu entrichten oder durch Barzahlung der Mitarbeiter bei Ankunft.
- Die Schlüsselkaution von € 20,-- müssen die Mitarbeiter zu erlegen. Diese ist eine Sicherstellung, damit auf die Schlüssel aufgepasst wird.
- Wiederkehrende Mitarbeiter, die jede Woche nach Hause fahren, geben die Schlüssel bei Abreise ab und bekommen ihre Kaution zurück. Bei Durchzahlung durch die Firma dürfen die Schlüssel von den Mitarbeitern nach Hause mitgenommen werden. Persönliche Dinge dürfen im Quartier verbleiben. Bei Verlust werden € 500,-- in Rechnung gestellt.
- Die Rückkehr ins Quartier sollte am Anreisetag bis spätestens 22:00 zu erfolgen. Spätankommende haben leise zu sein.
- Wollen angereiste Mitarbeiter das gebuchte Quartier nicht beziehen, wird das vereinbarte Herbergsentgelt für die gebuchten Tage in Rechnung gestellt. Begründung: Jede von uns angenommene Buchung schließt jede weitere aus. Wir haben dadurch einen Umsatzentgang. Es ist Angelegenheit der Firmen ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen.
- Buchungen können jederzeit verlängert werden. Stornierungen sollten bis spätestens Freitag 15:00 eintreffen.
- Abrechnungen für Bestandskunden erfolgen am Monatsende. Rechnungen werden nur per E-Mail zugestellt und sind sofort fällig. Eine einwöchige Zahlungsfrist wird eingeräumt.
- Von den Arbeitern verursachte Schäden werden der Firma in Rechnung gestellt, wenn der Verursacher seine Schuld nicht eingesteht.
§3 Zusätzliche Nutzungsbestimmungen für private Langzeitgäste
- Der Beherbergungsvertrag tritt in Kraft, nachdem die Schlüsselkaution von € 500,-- und die erste monatliche Herbergspauschale bezahlt wurde. Persönliche Sachen dürfen im Quartier verbleiben.
- Herbergsverträge mit Langzeitgästen beginnen ausschließlich am 1. Tag des Monats. Die vereinbarte Herbergspauschale ist spätestens bis Monatsmitte zu entrichten.
- Wir behalten uns das Recht vor, Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn es die Umstände erzwingen. Der Gast wird vorher davon informiert.
- Gäste, die regelmäßig nach Hause fahren oder gelegentlich nicht im Quartier nächtigen, haben uns über Abreise und Rückkehr zu informieren. Das trifft auch zu, falls sich die geplante Rückkehr verzögert. In so einem Fall gilt: Solange ein Langezeitgast die vereinbarte Herbergspauschale fristgerecht bezahlt, ist der Herbergsvertrag aufrecht. Erhalten wir bis Monatsende keine Zahlung oder Nachricht vom abwesenden Langzeitgast, gehen wir davon aus, dass mit seiner Rückkehr nicht mehr zu rechnen ist. Der Herbergsvertrag verliert seine Gültigkeit, und die Kaution verfällt. Diese wird für den Tausch aller Eingangstürschlösser herangezogen.
- Nach 60 Tagen Aufenthalt muss sich der Gast nach dem Meldegesetz anmelden. Nur eine Anmeldung als Nebenwohnsitz ist zulässig. Der Herbergsvertrag laut Tourismusgesetzt bleibt davon unberührt.
- Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kann der Vertrag jederzeit vom Gast gekündigt werden.
- Rechnungen werden zu Monatsbeginn per E-Mail zugestellt und sind sofort fällig. Die Rechnungsnummer ist bei einer Banküberweisung anzugeben Die Herbergspauschale ist spätestens bis Mitte des Monats zu bezahlen.
- Verursachte Schäden müssen bis zum vereinbarten Termin bezahlt werden. Im Bedarfsfall verliert der Beherbergungsvertrag seine Gültigkeit und der Gast hat das Quartier umgehend zu verlassen. Je nach Schadenshöhe wird die Schlüsselkaution teilweise oder gar nicht retourniert. Wird der Schlüssel verloren verfällt sie vollständig.
§4 Zusätzliche Nutzungsbestimmungen für private Kurzzeitgäste
- Der Beherbergungsvertrag tritt in Kraft so bald eine schriftliche oder mündliche Buchung vorliegt und die vereinbarte Herbergsgebühr bei Ankunft bar bezahlt wurde.
- Eine Schlüsselkaution von € 50,-- ist zu hinterlegen. Ohne diese kann das Quartier nicht bezogen werden.
- Wiederkehrende Gäste müssen vor jeder Heimreise, gegen Rückgabe der Kaution, die Schlüssel abgeben. Persönliche Sachen dürfen im Quartier nicht zurückgelassen werden.
- Verursachte Schäden müssen bis zum vereinbarten Termin bezahlt werden. Die Schlüssel sind bis dahin zu retournieren wenn es die Umstände erfordern. Im Bedarfsfall hat der Gast das Quartier umgehend zu verlassen und die Schlüsselkaution verfällt vollständig.
§5 Hausordnung
- Nach einem langen Arbeitstag will jeder seine Ruhe haben und hat kein Interesse an lauter Unterhaltungen oder Musik der Mitbewohner. Nachtruhe: 22 - 7:00, ist. Frühaufsteher werden ersucht leise zu sein, da manche Mitbewohner morgens länger schlafen. Das gilt besonders für die Wohnküche.
- Im Haus, am Parkplatz und im Garten gilt ein Rauchverbot. Nur unter dem Vordach neben dem Haupteingang darf geraucht werden. Zigarettenkippen gehören in den Aschen-becher und nicht auf den Boden. Mäßiger Alkoholkonsum ist in Ordnung. Trinkgelage werden nicht geduldet. Der Besitz von Drogen und anderer illegaler Substanzen wird der Polizei gemeldet.
- Auf sittsame Bekleidung außerhalb des Zimmers ist zu achten, sobald Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechtes im Arbeiterwohnbereich logieren. Pornographie in jeder Form hat bei uns nichts verloren.
- Wir wollen informiert werden, wenn Freunde von Gästen auf Besuch kommen. Vorüber-gehende Besucher dürfen Tiere mitbringen, Gäste müssen ihre Lieblinge zu Hause lassen.
- Unverpackte Lebensmittel und Chemikalien dürfen nicht in den Zimmern gelagert werden. Essen und Trinken ist nur in der Wohnküche gestattet. Lebensmittel sind in den dafür vorgesehenen Einrichtungen in der Küche zu verstauen.
- Energie ist teuer. Heizstrahler oder mobile Klimaanlagen dürfen daher nicht betrieben werden. Warmwasser sorgsam verwenden. Die Thermostatventile der Heizkörper sind ab einer bestimmten Stufe gesperrt. Die Höchsttemperatur in Heizperioden liegt bei maximal 22 Grad Celsius.
- In den beiden Obergeschoßen sind nur Hausschuhe erlaubt. Straßenschuhe müssen im Erdgeschoß abgestellt werden.
- Toilettenpapier kostet auch Geld und sollte nicht zweckentfremdet werden.
- Die allgemeinen Räume sind immer aufgeräumt zu hinterlassen. Geschirr ist nach Benützung sofort abzuwaschen und wegzuräumen. Die Mülltrennungsordnung ist einzuhalten.
- Es ist verboten anorganische Abfälle oder tierische Abfälle in der Biotonne zu entsorgen. Es wird eine Manipulationsgebühr verrechnet, da wir diese Abfälle aus der Biotonne heraus-holen müssen. Dasselbe gilt für Müll der achtlos auf den Parkplatz geworfen wird. Bei Wiederholung wird eine Manipulationsgebühr verrechnet. Lässt sich der Verursacher nicht feststellen, wird die Manipulationsgebühr auf alle Gäste aufgeteilt, die als nachlässig einzustufen sind.
- Sämtliche Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln. Es wird vorausgesetzt, dass Gäste über deren Gebrauch Bescheid wissen. Die Benützung von Garten, Sporteinrichtungen und Park-platz erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden, die in Folge einer Benützung entstehen, sind zu melden, da sie sonst in Rechnung gestellt werden. Es wird keine Haftung für nichtgemeldete Schäden übernommen.
- Den Gästen ist es verboten, Veränderungen an Einrichtungen und Betriebsanlagen vorzunehmen. Ausnahmen sind das Verschieben von Stühlen und die Verstellung der Thermostatventile innerhalb des freigegeben Temperaturbereiches. Die Wiederherstellung des Originalzustandes wird in Rechnung gestellt. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Zeitaufwand. Eventuelle Sonderwünsche müssen ausgesprochen werden.
- Unseren Gästen, haben sich an grundlegende Regeln der Ehrlichkeit, Höflichkeit, Rücksicht, Hygiene und Sauberkeit zu halten. Jeder Gast muss laut Tourismusgesetz angemeldet werden. Nach 60 Tagen Aufenthalt muss eine Anmeldung nach dem Meldegesetz erfolgen. Diese hat keine Auswirkung auf den Beherbergungsvertrag.
- Wir behalten uns das Recht vor, rücksichtslose Gäste, nach dreimaliger Verwarnung aus dem Haus zu weisen. Je nach Situation, ist das Quartier entweder sofort oder binnen 12 Stunden zu verlassen. Noch nicht verbrauchte Herbergsgebühren werden, abzüglich der Stornogebühr von € 100,--, retourniert.
- Fanatische und menschenfeindliche Philosophien, welche die traditionelle Familie vernichten, die natürliche Sexualität zerstören, den menschlichen Körper zum Lustobjekt degradieren, Frauen als minderwertig betrachten, Andersdenkende unterdrücken und Gewalt verherrlichen bleiben vor der Haustür.
§6 Grundsätze Für ein harmonisches Zusammenleben unter Menschen
- Der Mensch wurde ausschließlich als männlich und weiblich geschaffen. Männer und Frauen sollen in Liebe zueinander finden, aneinander festhalten und gemeinsam Kinder in die Welt setzen. Ideologien, die etwas anderes lehren sind Irrwege, die den Zerfall von Wirtschaft, Volk und Staat bewirken.
- Nur wenn Menschen einander respektvoll behandeln, zueinander ehrlich sind, sich diszipliniert verhalten, nach Wahrheit streben, und an fleißiger Arbeit Freude haben, ist ein friedliches Zusammenleben möglich.
Stand 20.12.2024